AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

(Oberösterreich Werbung GmbH)


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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Tauchen


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(Nautilus Tauchschule- und Service GmbH)

Liebe Kunden, liebe Geschäftspartner, ein paar Regeln sind wichtig für Sie und für uns.
Mit unseren AGB wollen wir Ihnen Sicherheit für eine gemeinsame Zusammenarbeit bieten. Regeln dienen dem reibungslosen Miteinander zwischen Partnern im privaten wie auch im gewerblichen 
Bereich. Die meisten Menschen halten sich an Regeln und vermeiden so Missverständnisse, Unzufriedenheit und Streit. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Wichtig!
Bitte lesen Sie sich unsere AGB in jedem Fall genau durch. Sie erklären mit der Erteilung eines Auftrages oder mit Unterschrift einer Anmeldung, dass Sie unsere Geschäftsbedingungen kennen und akzeptieren und sie damit Bestandteil unseres Vertrages werden.

Teil 1 - Allgemeines

Teil 2 - Tauchausbildung – Taucherische Dienstleistungen

Teil 3 - Warenverkauf

Teil 4 - Internethandel

Teil 5 - Tauchfahrten und Tauchreisen

Teil 6 - Schlussbestimmungen

.

Teil

1 - Allgemeines

 
 

1.1

Vertragspartner

1.1.1

Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Nautilus Tauchschule- und Service GmbH, Forsthausstr. 4a, A-4852 Weyregg (im Folgenden als Nautilus bezeichnet) und der Kunde.

1.1.2

Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird mit der Personenbezeichnung "Kunde" die männliche Form verwandt. Diese Bezeichnungen erfassen jedoch weibliche und männliche Personen.

 
 

1.2

Angebote, Leistungen

1.2.1

Alle Angebote von  Nautilus sind freibleibend und unverbindlich.

1.2.2

Die Angebote (Produkte, Service und Dienstleistungen) richten sich nur an voll geschäftsfähige Personen.

1.2.3

Annahmeerklärungen und Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Nautilus.

1.2.4

Alle Vermittlungen, Lieferungen und Leistungen, die Nautilus für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung in ihrer Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

1.2.5

Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere Regelungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen Nautilus und dem jeweiligen Kunden wirksam.

1.2.6

Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

1.2.7

Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn Nautilus ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird, oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.

1.2.8

Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.

1.2.9

Mitarbeiter von Nautilus können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen, sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Zusicherungen abgeben.

 
 

1.3

Auskünfte und Zusicherungen

1.3.1

Von Nautilus mündlich und telefonisch gegebene Auskünfte und Zusicherungen dienen nur Informationszwecken Durch sie kommt kein bindendes Vertragsverhältnis zustande.

 
 

1.4  

Obliegenheiten des Kunden

 

Der Kunde verpflichtet sich;

1.4.1

insbesondere alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen zu erteilen, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und alle Formulare ausgefüllt und alle Entgelte termingerecht bei der Tauchschule zu hinterlegen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, Bankverbindung ist der Kunde/Teilnehmer verpflichtet, diese Änderung Nautilus unverzüglich mitzuteilen;

1.4.2 

alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Nautilus die vertragliche Leistung durchführen kann. Macht der Kunde falsche Angaben oder kommt er seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so kann die Tauchschule, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt. Erbringt Nautilus dennoch Leistungen, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preislisten in Rechnung;

1.4.3  

mit seiner Unterschrift zu bestätigen, die Zahlungs- und jeweiligen Leistungsbedingungen, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nautilus gelesen zuhaben, und diese anzuerkennen;

1.4.3

alle Leistungen von Nautilus unverzüglich zu überprüfen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen,

 
 

1.5

Haftung von Nautilus

1.5.1 

Nautilus bzw. dafür abgeschlossene Haftpflichtversicherungen leisten Schadensersatz für Schäden, die durch Nautilus, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entstanden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang;

1.5.2

bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit  durch Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;

 

1.5.3 

bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.

1.5.4

In anderen Fällen haftet Nautilus nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass durch diese die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen. In diesen Fällen haftet Nautilus nur auf den Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens jedoch beschränkt bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme.

1.5.5 

Nautilus gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Zulieferungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs- und fehlerfrei sind. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, wenn Nautilus die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer, Leistungsträger oder Dienstanbieter (z.B. bei Tauchfahrten und Tauchreisen) ohne Verschulden von Nautilus nicht ordnungsgemäß geliefert haben, oder weil die gelieferte Ware oder zugesagte Dienstleistung nicht dem vertragsgemäßen Zustand entspricht.

1.5.6

Falls Dritte, die für die Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden notwendige Zulieferungen oder sonstige Beiträge gegenüber Nautilus zu erbringen haben (Lieferanten/Leistungsträger), ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, ist Nautilus zum Rücktritt gegenüber dem Kunden berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt oder die Dienstleistung nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

1.5.7  

Nautilus übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Nutzung von Angeboten im Zusammenhang mit Datentransfers von und zur Website von Nautilus unternommen werden.

1.5.8  

Nautilus haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Umwelt und Wettereinflüsse oder durch sonstige nicht von Nautilus zu vertretende Vorkommnisse eintreten. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs oder Betriebsstörungen. In diesen Fällen ruhen die Lieferpflichten von Nautilus. Insbesondere haftet Nautilus nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel bzw. einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit ihrer Website, Verträge nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können.

1.5.9

Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z.B. durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Nautilus und der Kunde den Schaden zu tragen haben.

1.5.10

Nautilus übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum des Kunden.

1.5.11

Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 
 

1.6 

Datenschutz

1.6.1

Nautilus verarbeitet personenbezogene Daten nur mit Wissen und Einwilligung des Kunden unter Beachtung der geltenden österreichischen Datenschutzbestimmungen. Die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung der eigenen, wie auch der vermittelten Geschäftsbeziehung erforderlich sind.

1.6.2

Nautilus ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um Brevetierungen, Reservierungen, oder den Versand von Waren abzuwickeln.

1.6.3

Auf Antrag erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft zu den über ihn gespeicherten, personenbezogenen Daten.

 
 

1.7

Preise und Rechnungen

1.7.1 

Alle Preise sind in Euro angegeben, Zahlungen werden nur in Euro entgegengenommen. Alle Beträge der Preisliste Tauchen sind Bruttobeträge inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Beträge der Preisliste Bojenservice 1 und 2 sind Nettobeträge exkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

1.7.2

Mit Änderung der Preise auf unserer Website verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gütigkeit.

1.7.3

Die von Nautilus in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzüge sofort zahlbar.

1.7.4

Etwaige Einwendungen des Kunden gegen die Rechnung von Nautilus sind innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Nautilus zu erheben. Sofern der Kunde eine rechtzeitige Einwendung unterlässt, gilt dies als Genehmigung des Rechnungsbetrages, wenn er in der Rechnung hierauf hingewiesen worden ist.

1.7.5

Soweit Nautilus zusätzliche Leistungen ohne Entgelt anbietet, behält sie sich eine Einstellung dieser Dienste vor, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche geltend machen kann. Des Weiteren behält sich Nautilus das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und weiter Verbesserungen vorzunehmen.

 
 

1.8

Mängelrüge, Nachbesserung und Verjährung

1.8.1

Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware oder der Dienstleistung und bei versteckten Mängeln innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Entdeckung schriftlich zugegangen sein.

1.8.2

Der Kunde hat den Nachweis zu führen, dass er Mängel schriftlich gegenüber Nautilus gerügt hat und diese Mängel auf den Leistungen von Nautilus beruhen.

1.8.3

Soweit die Beschaffenheit einer Ware oder Dienstleistung zu Recht beanstandet ist, werden wir sie nach unserer Wahl umtauschen oder nachbessern. Sollte die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlagen, oder die Ersatzlieferung/Ersatzleistung wiederum fehlerhaft sein, so hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung des Entgelts oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

1.8.4

Ansprüche eines Unternehmers im Sinne von gegen Nautilus, sowie Ansprüche eines Verbrauchers im Sinne von § 9 KSchG gegen Nautilus aus dem Kauf von gebrauchten Sachen verjähren innerhalb eines Jahres.

1.8.5

Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Sache oder der erbrachten Leistung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

 

1.9

Eigentumsvorbehalt

1.9.1

Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Von uns gelieferte Waren stehen darüber hinaus bis zur vollständigen Bezahlung unter Verarbeitungs- und Verbindungsvorbehalt. Wird die Ware trotzdem vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentums- vorbehalt auf die gesamte neue Sache.

 

1.10

Stornofristen und Gebühren für gebuchte Kurse, Seminare und Dienstleistungen

 

15% bis zum 40. Tag vor Beginn der Leistung
25% ab dem 39. bis 32. Tag vor Beginn der Leistung
35% ab dem 31. bis 25. Tag vor Beginn der Leistung
50% ab dem 24. bis 8. Tag vor Beginn der Leistung

100% ab dem 07. Tag vor Beginn der Leistung

 

 

Teil

2 - Tauchausbildung – Taucherische Dienstleistungen (im folgenden TDL genannt)

 
 

2.1

Anmeldung zu Kursen/Seminaren/Dienstleistungen

2.1.1

Der Kunde der an Tauchgängen teilnehmen will erklärt, dass von Seiten eines geeigneten Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports bestehen und legt spätestens vor Beginn der praktischen Ausbildung ein ärztliches Tauchtauglichkeitszeugnis vor, das nicht älter als 2 Jahre sein darf. Bei über 40ig-Jahren und unter 12 Jahren nicht älter als 1 Jahr.

2.1.2

Nautilus empfiehlt dem Kunden der an Tauchgängen teilnimmt, dass er vor Beginn eines Kurses oder einer TDL eine Tauchsportversicherung (z.B. Aqua Med) abschließt. Diese beinhaltet Versicherungsschutz gegen Unfall und Krankheit für die Dauer eines Jahres.

2.1.3

Zum Nachweis seiner Taucherfahrung muss jeder Kunde eine gültiges Tauchbrevet und ein Logbuch vorweisen.

2.1.4

Die Anmeldung (nur schriftlich) zum Tauchkurs/Seminar/TDL ist erst mit geleisteter Anzahlung, Unterschrift und Bestätigung durch Nautilus gültig. Das erforderliche Anmeldeformular finden Sie zum Download als PDF auf unserer Website

 
 

2.2

Anzahlung

2.2.1  

Nach Eingang der Anmeldung bei Nautilus, ist eine Anzahlung von 20% der Leistungsgebühr sofort fällig. Die Restzahlung ist spätestens 10 Tage vor Beginn der Vertragsleistung zu bezahlen.

 
 

2.3

Ausbildung, Seminar, TDL

2.3.1

Der Kunde der an einem Tauchkurs/Seminar/TDL teilnimmt versteht, dass er nach Anmeldung und Bezahlung der Leistungsgebühr die entsprechende Leistung erhalten wird. Der Tauchlehrer verpflichtet sich, die für den jeweiligen Kurs gültigen Standards der Ausbildungsorganisation, die Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind, einzuhalten. Eine Brevetierung kann aber nur bei Erfüllen aller für den jeweiligen Kurs geltenden Leistungsanforderungen erfolgen.

2.3.2

Der Zeitpunkt für den Kursbeginn ist entweder der Tag, an dem Nautilus dem Kunden die Lehrunterlagen (Video, Lehrbuch, Manual) für das Selbststudium aushändigt oder mit dem Theorieunterricht beginnt.

2.3.3

Der Kunde verpflichtet sich;

besonders das vom Tauchlehrer aufgegebene Selbststudium sorgfältig innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen, sich auf die Theorie- und Praxislektionen angemessen vorzubereiten bzw. pünktlich zu allen Kursterminen zu erscheinen und alle nicht verstandenen Themen durch stellen von Fragen zu klären;

2.3.4

anzuerkennen, dass, wenn er nicht in der vorgesehenen Zeit die Prüfungsreife erlangt hat, Nautilus für den eventuell über den planmäßig erforderlichen Ausbildungsaufwand hinausgehenden Theorie- oder Praxisunterricht ein angemessenes Zusatzendgeld in Rechnung stellen (dies wurde dem Teilnehmer ausdrücklich erklärt), kann. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachschulung.

2.3.5

Begonnene Kurse (eine Unterbrechung bis zu 12 Wochen ist erlaubt) müssen binnen 8 Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, ansonsten muss der Kurs zur Gänze wiederholt werden.

 
 

2.4

Eigenverantwortung des Kunden

2.4.1

Jeder Kunde der an einer Tauchausbildung oder TDL teilnimmt taucht eigenverantwortlich! Grundsätzlich ist es untersagt alleine zu tauchen. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern. Der Kunde verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten und nicht tiefer zu tauchen, als es seinem Ausbildungsstand/Brevetierung entspricht. Die maximale Tauchtiefe für Sporttaucher beträgt 40 Meter (davon unabhängig gelten die örtlichen Bestimmungen und Gesetze sowie die Standards der jeweiligen Verbände). Es ist eine der Umgebung angepasste Tauchausrüstung zu verwenden. Speziell dann wenn der Tauchgang durchwegs in kaltem Wasser (unter 10°) stattfindet sind ein geeigneter Kälteschutz und zwei getrennte Atemregler zu verwenden.

 
 

2.5

Minderjährige

2.5.1

Minderjährige Taucher ab 12 Jahre können nur mit einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten an Tauchkursen teilnehmen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein. Beim Theorieunterricht verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben. Weiterhin verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen spätestens 15 Minuten nach Theorieunterrichtende abzuholen. Unsere Kursleiter sind nicht berechtigt, Minderjährige alleine nach Hause fahren zu lassen (Ausnahme: es liegt eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor). Ist eine Abholung nicht gegeben, wird der Minderjährige auf Kosten der Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt.

 
 

2.6

Tauchsicherheit

2.6.1

Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der tauchschuleigenen Tauchgeräte wird von Nautilus regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte selbst zu überzeugen.

2.6.2

Den Zustand und die Vollständigkeit seiner eigenen Tauchausrüstung muss der Kunde vor jedem Tauchgang sorgfältig und fachmännisch überprüfen oder überprüfen lassen, er haftet ausschließlich für seine Ausrüstung selbst. Die Ausrüstung muss den jeweils Gültigen EU-Normen entsprechen. Es ist eine der Umgebung angepasste Tauchausrüstung zu verwenden. Speziell dann wenn der Tauchgang durchwegs in kaltem Wasser (unter 10°) stattfindet sind ein geeigneter Kälteschutz und zwei getrennte Atemregler zu verwenden.

2.6.3

Während der Tauchgänge, sowie der Aktivitäten, die im Rahmen der Tauchausbildung durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss von den Tauchaktivitäten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Ausbildungskosten oder aliquoter Anteile.

2.6.4

Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser, sowie das Betauchen von Wracks, die als Grabstätten gelten, ist verboten. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche oberstes Gebot.

 

2.6.5

Während der Tauchausbildung oder der TDL ist der Konsum von Alkohol 12 Stunden vor einem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Tauchlehrer vor dem Tauchgang zu melden. Der Konsum von Drogen ist ebenfalls untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss aus dem Kurs, dem Seminar oder der TDL.

 
 

2.7  

Haftung des Kunden

2.7.1

Der Kunde haftet während des Kurses für die ihm von Nautilus zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der Kunde die Kosten für die Wiederanschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch bei gemeinsamen Ausflügen und geführten Tauchgängen (Guided Diving).

2.7.2

Bei Fällen, in denen ein Verschulden von Nautilus oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht.

2.7.3

Nautilus ist berechtigt, vom Kunden einen angemessenen Pfandbetrag für überlassene Ausrüstungsgegenstände zu verlangen. Die Höhe der Pfandsumme entspricht grundsätzlich dem Wiederbeschaffungswert der überlassenen Ausrüstungsgegenstände.

 
 

2.8

Rücktritt vom Kurs/Seminar/TDL, Abbruch

2.8.1 

Ein Rücktritt vom Vertrag vor Beginn des Kurses, des Seminars oder der TDL wird nur akzeptiert, wenn ein Ersatzteilnehmer vom Kunden beschafft wird oder wenn medizinische Gründe (bitte Attest vorlegen) oder andere unabweisbare Gründe gegen eine Teilnahme sprechen. Ein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Anzahlungen besteht in diesen Fällen nicht. Weitere Schadensansprüche bleiben Nautilus vorbehalten.

2.8.2

Wird die Leistung nach Beginn aus Gründen, die nicht von Nautilus oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr.

2.8.3

Wird ein Tauchgang oder eine Leistung aus Gründen, die nicht von Nautilus oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind vorzeitig vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren.

2.8.4

Erscheint ein Kunde nicht oder verspätet zum Beginn des Kurses, Seminar oder der TDl verfällt der Anspruch auf eine entsprechende Leistung. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.

 
 

2.9

Schnuppertauchen

2.9.1

"Schnuppertaugänge" führt Nautilus grundsätzlich im sog. begrenzten Freiwasser durch.

2.9.2

Der Kunde der am "Schnuppertauchen" teilnehmen will muss zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 12 Jahre alt sein.

2.9.3

Vor Beginn des "Schnuppertauchens" erhält der Kunde eine Einweisung und muss eine Einverständniserklärung sowie einen medizinischen Fragebogen ausfüllen. Ist der Kunde minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

2.9.4

Beim "Schnuppertauchen" verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein.

 

 

Teil 

3 - Warenverkauf (Ladengeschäft)

 
 

3.1

Ladenverkauf

3.1.1

Nautilus gibt Waren direkt an den Kunden durch Selbstabholung im Ladengeschäft gegen Sofortkasse oder Rechnung, ohne Skontoabzug oder sonstigen Preisnachlässen ab.

 
 

3.2

Liefertermine

3.2.1

Wird ein vereinbarter Liefertermin von Nautilus überschritten, so hat uns der Kunde eine Nachfrist von drei Wochen oder die im Einzelfall angemessene längere Nachfrist zu setzen.

 
 

3.3

Ansprüche bei Nichtgefallen

3.3.1

Grundsätzlich wird dem Kunden ein Rückgabe- oder Umtauschrecht bei Nichtgefallen eingeräumt.

3.3.2

Voraussetzung für eine Rückgabe oder Umtausch ist, dass die Ware vom Kunden nicht in Gebrauch genommen wurde, unbeschädigt und vollständig ist und sich in der Originalverpackung befindet.

3.3.3

Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht beschränkt sich grundsätzlich nur auf Lagerware. Folgende Waren sind von der Rückgabe oder vom Umtausch ausgeschlossen: Bücher, Videos, Tonträger und Waren, die für den Kunden bestellt, angefertigt oder umgebaut wurden.

3.3.4

Nautilus ist in jedem Fall nicht verpflichtet den Kaufpreis zurückzuerstatten. Das Rückgabe- oder Umtauschrecht wird dahingehend einschränkt, dass die Kaufsache gegen einen anderen Artikel im Sortiment eingetauscht bzw. ein Warengutschein ausgestellt wird.

 

Teil

4 - Internethandel (Einkauf in unserem Onlineshop)

 
 

4.1  

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

4.1.1

Für den Einkauf in unserem Onlineshop gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), entsprechend dem Konsumentenschutzgesetz, insbesondere § 5a –j KSchG  Diese finden Sie auf unserer  Onlineshop-Seite.

 

 

Teil

5 - Tauchfahrten und Tauchreisen

 
 

5.1

Anmeldung zu Tauchfahrten/Tauchreisen

5.1.1

Der Kunde der an einer Tauchfahrt/Tauchreise teilnimmt versteht, dass Nautilus grundsätzlich als Vermittler von Leistungen fremder Veranstalter, Behörden, Tauchbasenbetreiber, Tauchbooteigner und Dive Guids ect. (nachfolgend zusammen vereinfacht "Leistungsträger" genannt) handelt und haftet. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Pauschalarrangements, Hotelbuchungen, Flüge, Mietwagen, Tauchgenehmigungen, Taucharrangements etc. (nachfolgend zusammen vereinfacht "Leistungen" genannt).

5.1.2

Mit dem Abschluss eines Vermittlungsvertrages beauftragt der Kunde Nautilus, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Tauchfahrt/Tauchreise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Leistungsträger erbracht wird, zu vermitteln. Die Erbringung der vermittelten Leistung ist grundsätzlich nicht Bestand der Pflichten von Nautilus. Im Falle einer Anmeldung/Buchung kommt der, die Leistung betreffende Vertrag, grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. An den Tauchfahrten-/Reisevermittlungsauftrag ist der Kunde für maximal 7 Werktage gebunden. Mit der Weiterleitung der Kundenanmeldung an den jeweiligen Leistungsträger endet die Vermittlungstätigkeit von Nautilus.

5.1.3

Die Fahrten- und Reisebeschreibungen der Tauchschule dienen nur der Information und sind unverbindlich. Auf die jeweiligen entsprechenden Reisebeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger wird insoweit verwiesen.

5.1.4

Nach Eingang der Anmeldung/des Vermittlungsvertrages bei der Tauchschule (nur schriftlich) ist eine Anzahlung von 20% der Fahrt- oder Reisekosten an die Tauchschule oder den Leistungsträger sofort fällig. Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Reise/Fahrtbeginn geleistet werden.

5.1.5

Nautilus selbst erhebt keine gesonderten Gebühren für ihre Vermittlungstätigkeit.

 
 

Teil

6 - Schlussbestimmungen

 
 

6.1

Sonstige Bestimmungen

6.1.1

Nautilus ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ergänzen oder zu ändern. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, so gelten diese als angenommen und werden wirksamer Vertragsbestandteil. Auf diese Folge wird ihn Nautilus bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist die Tauchschule berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an welchem die geänderten/ergänzten Bedingungen in Kraft treten sollen.

 
 

6.2

Erfüllungsort

6.2.1

Erfüllungsort unserer Leistungen ist grundsätzlich unser Geschäftssitz in Weyregg/Österreich

6.2.2

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

6.2.3

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des KSchG, oder hat er in Österreich keinen allgemeinen Gerichtsstand, so wird als Gerichtsstand für alle etwaigen rechtlichen Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Weyregg/Österreich vereinbart.

6.2.4

Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage, der Kursbeschreibungen und der AGB von Nautilus oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letzt verbindlich.

 
 

6.3

Salvatoriesche Klausel

6.3.1

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig ist bzw. wird, bleiben alle übrigen Bestimmungen gültig. Die zu beanstandende Klausel wird dann durch eine andere ersetzt, welche der ursprünglichen nahe kommt - dies gilt entsprechend auch für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.


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